Steuerliche Vergünstigungen

Werbungskosten

  • Die Honorare für berufsbezogene Beratungen können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden. Werbungskosten sind Aufwendungen, die Sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ihres Arbeitslohns machen, also Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.

Sonderausgaben

  • Sie sind Schüler oder Student. Die Aufwendungen für eine Beratung, z.B. Intensivkurse Schlaf und Entspannung können von Ihren Eltern als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Förderangebote

Bildungsscheck für Beschäftigte

  • In Nordrhein-Westfalen können für Seminare und Fortbildungen zur beruflichen Bildung Bildungsschecks beantragt werden. Der Bildungsscheck gewährt Zuschüsse von 50% der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen.

Beratungsscheck für Unternehmen

  • In Nordrhein-Westfalen können für betriebliche Maßnahmen Beratungsschecks beantragt werden, wenn sie die Kriterien einer Potenzialanalyse erfüllen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Weitere Informationen finden Sie unter „Links“ oder fragen Sie Ihren Steuerberater sowie das zuständige Finanzamt.